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Verhalten nach Erhalt einer Kündigung

Posted on September 5, 2022
Verhalten nach Erhalt einer Kündigung Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung). Im folgenden Beitrag erläutere ich in groben Zügen das zweckmäßige Verhalten nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Dies ist insbesondere auch für Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, damit diese einschätzen können, was sie unter Umständen erwartet, wenn sie
OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 – 27 W 24/17 Abgrenzung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine Das Oberlandesgericht Hamm hat eine interessante Entscheidung zur Frage von ideellem Hauptzweck und wirtschaftlichem Nebenzweck und zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Vereinen getroffen. Nachfolgend der volle Urteilstext. Wichtige Stichpunkte habe ich fett markiert. Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 18.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 20.12.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 02.02.2017,
Hauptamtlicher Vorstand