Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Verbandsrecht

Rechtsanwalt für Vereinsrecht, Verbandsrecht & Arbeitsrecht,
Bundesweit digital
Oliver Vogelmann-Kopf
Als spezialisierter Experte für Vereins- und Verbandsrecht berate ich seit über 26 Jahren Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Träger und Unternehmen der Sozialwirtschaft in ganz Deutschland, fundiert, verständlich und praxisnah.
→ 2. Vorsitzender Bundesverband Tierschutz e.V. (BVT)
→ Top bewertet auf google & anwalt.de
→ Jahrzehnte Erfahrung als Anwalt von Spitzenverbänden
→ Selbst Führungskraft einer NPO und Aufsichtsrat
Experte für Vereinsrecht & Verbandsrecht.
Ihr juristischer Partner für Nonprofit-Organisationen.
NPO-Beratung seit 1999, bundesweit & digital.
Rechtsanwalt Oliver Vogelmann-Kopf – über 26 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Vereinen, Verbänden, gGmbHs, Non-Profit-Organisationen.
Rechtsanwalt Vogelmann-Kopf ist seit 1999 auf das Vereinsrecht und Verbandsrecht spezialisiert. Als Experte hierfür begleitet er Nonprofit-Organisationen in Hessen, dem Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach), Berlin und bundesweit.
Er berät und vertritt die ganze Bandbreite gemeinnütziger Organisationen von großen Verbänden bis hin zu kleinen Vereinen. Über ein Vierteljahrhundert ist er schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig und verfügt dadurch über eine hohe Expertise.
Als erfahrener Praktiker und langjährige Führungskraft in der Sozialwirtschaft und Aufsichtsrat kennt RA Vogelmann-Kopf die rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen gemeinnütziger Strukturen aus erster Hand.
Herr Vogelmann-Kopf ist 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Tierschutz e.V. (Berlin, Hamburg, Moers, Wesel).
Die Beratung erfolgt je nach Wunsch per E-Mail, telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in der Kanzlei oder Ihren Geschäftsräumen. Je nach konkretem Bedarf erfolgt eine Abstimmung.
Rechtsanwalt Vogelmann-Kopf wird von seinen Mandant*innen aus ganz Deutschland langjährig und durchgängig fünf Sterne bewertet auf Google.de und Anwalt.de
Haben Sie Beratungbedarf? Bitte schicken Sie mir eine erste Nachricht per E-Mail an ra.vogelmann-kopf@t-online.de oder über mein Kontaktformular. Ich melde mich dann bei Ihnen.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Seit 1999 berät und vertritt Rechtsanwalt Vogelmann-Kopf daneben Privatpersonen und Unternehmen im Arbeitsrecht.
Private Mandant*innen gehen bitte auch auf:

Was umfasst die Beratung im Vereinsrecht, Verbandsrecht & Arbeitsrecht unter anderem?
✔ Beratung von Verbänden und deren Mitgliedern
✔ Gründung Verein, Verband oder gGmbH
✔ Ausarbeitung der Vereinssatzung oder des Gesellschaftsvertrages
✔ Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
✔ Satzungsänderungen
✔ Auslagerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf eine gemeinnützige GmbH
✔ Hauptamtlicher Vorstand, Vereinsgeschäftsführer, Besonderer Vertreter nach § 30 BGB
✔ Arbeitsrecht für gemeinnützige Organisationen, Arbeitsverträge, Dienstverträge
✔ Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten
✔ Aufhebungsverträge
✔ Schulungen im Arbeitsrecht für Vereinsvorstände und Geschäftsführungen
✔ Testamente und Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisationen
Haben Sie Beratungbedarf? Bitte schicken Sie mir eine erste Nachricht per E-Mail an ra.vogelmann-kopf@t-online.de oder über mein Kontaktformular. Ich melde mich dann bei Ihnen.

Gründung von Vereinen und gGmbH´s
Mit über 26-jähriger Erfahrung unterstütze ich Sie im kompletten Gründungsprozess bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit.
Im Falle eine gGmbH Gründung erstelle ich in enger Absprache mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag und kläre die Einhaltung der Vorgaben der Gemeinnützigkeit mit dem zuständigen Finanzamt. Bei einer Vereinsgründung erfolgen diese Schritte bei der Satzungserstellung.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie einen Verein oder eine gGmbH gründen möchten.
Einzelheiten zu den einzelnen Gründungsschritten beim Verein finden Sie hier:

Aufsichtsrat Hospiz gGmbH
Auf der Mitgliederversammlung des St. Elisabeth-Hospiz Marburg e.V. am 07.11.2025 wurde ich zum Aufsichtsratsmitglied der St. Elisabeth-Hospiz gGmbH gewählt. Ich freue mich auf diese Arbeit in der Hospizbewegung sehr.
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„Das ist der Gastfreundschaft tiefster Sinn, dass der Eine dem Anderen Rast gebe auf dem Weg nach dem ewigen Zuhaus.“

2. Vorsitzender des Bundesverbandes Tierschutz e.V. (BVT)
Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Tierschutz e.V. (BVT) am 28.09.2025 in Wesel (Nordrhein-Westfalen) wurde ich zum 2. Verbandsvorsitzenden gewählt. Links neben mir Claudia Lotz,
die im Amt bestätigte 1. Vorsitzende. Ich freue mich auf meine neue Aufgabe zum Wohle der Tiere.
Der Verein ist eine im Januar 1962 gegründete Tierschutz-Dachorganisation in Deutschland. Er entstand aus Protest radikaler Tierschützer gegen die deren Meinung nach mangelnde Aktivität und tierschützerische Einstellung des Deutschen Tierschutzbundes. Mittlerweile arbeiten der BVT e.V. und der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen des Tierschutzes zusammen. 2014 schlossen sich der BVT e.V. und der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung zum Bündnis Tierschutzpolitik Berlin zusammen. 2015 wurde mit mehreren anderen Tierschutzorganisationen das deutschlandweit aktive Bündnis für Tierschutzpolitik ins Leben gerufen.

Organisationsberatung für NPO´s
Gibt es in Ihrer NPO Änderungsbedarf? Passen die aktuellen Strukturen nicht mehr mit der Ausrichtung der Einrichtung überein?
Im Laufe der Jahre hat der Verein eine Entwicklung genommen, die bei seiner Gründung nicht abzusehen war.
Häufig hat sich auch herausgestellt, dass ein rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Es ist die Einrichtung eines besoldeten hauptamtlichen Vorstands oder eines/einer Vereinsgeschäftsführer*in angedacht. Passt die Zusammensetzung des Vorstands nicht mehr?
Wir besprechen sachgerechte Änderungsmaßnahmen und setzen diese gemeinsam um.
Dabei ist unbedingt auf eine diesbezügliche Änderung oder Ergänzung der Satzung zu achten, auch um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.

Satzungsprüfung für Vereine
Teilweise legen mir Vereine jahrzehntealte Satzungen vor, deren Regelungen sich dem aktuellen Vereinsvorstand zum Teil gar nicht mehr erschließen. Was haben die Vereinsgründer seinerzeit gewollt? Wie hat sich der Verein seitdem entwickelt? Haben sich Gesetze geändert? Fragen über Fragen, die im Rahmen einer Satzungsüberprüfung und Satzungsaktualisierung oder Satzungsneufassung besprochen und eingearbeitet werden müssen.

Testamente für den Tierschutz
Tierschutz im Testament – Wie Sie mit Ihrem letzten Willen Gutes tun können.
Testamente sind für gemeinnützige Einrichtungen wichtige Einnahmequellen. Sprechen Sie mich gerne an zwecks Testamentserstellung. Ich setze später auch die Zahlung von Vermächtnissen und Erbschaften durch.

Schulungen im Arbeitsrecht für
Vereinsvorstände und Geschäftsführungen
Es hat sich in meiner langjährigen engen Zusammenarbeit mit Vereinsvorständen und Geschäftsführungen gezeigt, dass diese häufig das Bedürfnis haben, über grundlegende arbeitsrechtliche Regelungen im Wesentlichen informiert zu sein.
Aus diesem Grunde biete ich für Vereinsvorstände und andere Geschäftsführungen Informationen zu Grundsätzen und Einzelfragen des Arbeitsrechts in persönlicher Gesprächsrunde an.
Dies hilft den Geschäftsführungen bei der ersten persönlichen Einschätzung eines arbeitsrechtlichen Problems, welches idealerweise sodann mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens besprochen werden sollte.

Arbeitsrecht
Neben dem Vereinsrecht liegt mein Schwerpunkt im individuellen Arbeitsrecht. Mit 26 Jahren Berufserfahrung berate und vertrete ich auch Ihr Unternehmen oder Sie als Privatperson bei Klageverfahren, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen, Erstellung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen.
Regelmäßige Informationen zum Vereinsrecht und Arbeitsrecht
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Oliver Vogelmann-Kopf
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