Satzungscheck – Satzungsaktualisierung – Satzungsneufassung
Ist Ihre Vereinssatzung noch aktuell?
Im Laufe meiner nunmehr 25 jährigen Tätigkeit als Anwalt für Vereinsrecht in der Vereinsberatung kristallisierte sich einer meiner Schwerpunkte heraus, nämlich die Überprüfung von „alten“ Vereinssatzungen.
Satzungscheck – Satzungsaktualisierung – Satzungsneufassung
Teilweise legen mir Vereine jahrzehntealte Satzungen vor, deren Regelungen sich dem aktuellen Vereinsvorstand zum Teil gar nicht mehr erschliessen. Was haben die Vereinsgründer seinerzeit gewollt? Wie hat sich der Verein seitdem entwickelt? Haben sich Gesetze geändert? Fragen über Fragen, die im Rahmen einer Satzungsüberprüfung und Satzungsaktualisierung besprochen und eingearbeitet werden müssen.
Passt die Satzung noch zum aktuellen Vereinsgeschehen?
Im ersten Gespräch mit meinen Mandant*innen machen wir zunächst eine Bestandsanalyse. Wir besprechen also im Einzelnen, wie die aktuelle Vereinsstruktur aussieht und welche Pläne der Vorstand für die Zukunft hat. Die Satzung erarbeiten wir sodann passgenau für diese Zielsetzungen.
Hauptamtlicher Vereinsvorstand – Geschäftsführer*in?
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Frage von Bedeutung, ob Sie in Zukunft einen hauptamtlichen Vereinsvorstand oder einen/eine Vereinsgeschäftsführer/in installieren möchten. Der bisherige ehrenamtliche Vorstand passt nicht mehr zu den gewandelten Vereinsstrukturen. Sie möchten deshalb die Verantwortung in die Hände eines oder mehrerer Hauptamtlicher legen.
Lassen Sie Ihre Vereinssatzung überprüfen
Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Vereinssatzung überaltert ist? Nehmen Sie dann gerne Kontakt zu mir auf. Gemeinsam besprechen wir, wie Ihr Verein derzeit gelebt wird und welche Satzungsanpassungen die aktuelle Situation sachgerecht regeln und die Weichen für die Zukunft stellen. Ich erstelle einen Änderungsentwurf, den wir zusammen besprechen. In der Regel lege ich die abgeänderte Satzung sodann dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vor, damit Sie durch die Änderungen die Gemeinnützigkeit nicht gefährden. Erst danach werden wir gemeinsam die Mitgliederversammlung vorbereiten, die über die Satzungsänderungen zu beschliessen hat.
Anwalt für Vereinsrecht seit 1999
RA Oliver Vogelmann-Kopf