Ein kurzer Tip: Im Rahmen einer Vereinsgründung oder Satzungsänderung empfiehlt es sich unbedingt, den erarbeiteten Satzungsentwurf zunächst dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorzulegen, ob die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit (noch) gegeben ist, um nicht nach erfolgter Gründungs- oder Mitgliederversammlung erst vom Finanzamt nach Satzungsvorlage zu erfahren, dass die Vorgaben der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit nicht eingehalten werden. So erspart man sich eine eventuelle neue Mitgliederversammlung oder fortgesetzte Gründungsversammlung und kann nach den Hinweisen des Finanzamtes noch rechtzeitig Satzungskorrekturen vornehmen. Auch zur Vorbereitung der Einführung eines hauptamtlichen Vorstandes ist eine Abklärung mit dem Finanzamt ratsam. Lesen Sie dazu gerne auch meinen Beitrag: Hauptamtlicher Vorstand.
Satzungsänderung
Stehen in Ihrem Verein Satzungsänderungen an?
Anwalt für Vereinsrecht seit 1999
Sprechen Sie mich gerne an.