Gebühren

Je nach Rechtsgebiet gestaltet sich die Gebührenstruktur für meine anwaltliche Tätigkeit individuell.

Im Vorfeld einer Mandatierung bespreche in diesen Punkt mit meinen Mandant*innen, damit für beide Seiten Sicherheit besteht.

Gebühren

Je nach Rechtsgebiet gestaltet sich die Gebührenstruktur für meine anwaltliche Tätigkeit individuell.

Im Vorfeld einer Mandatierung bespreche in diesen Punkt mit meinen Mandant*innen, damit für beide Seiten Sicherheit besteht.

Vereinsrecht, NGO & NPO

Ich vereinbare mit meinen Mandant*innen in vereins- und verbandsrechtlichen oder anderen die Unternehmensform betreffenden Fragestellungen entweder einen Stundensatz oder eine Pauschale, je nach Fallgestaltung. In der Regel verständigen wir uns auf einen Stundensatz. Dieser beträgt 225,00 € zzgl. MwSt. In Einzelfällen kann aber auch eine Pauschale vereinbart werden. Für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen vereinbare ich in der Regel eine Pauschale.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist häufig eine bestehende Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig. Diese erteilt dann eine Deckungszusage, wenn ein Pflichtenverstoß des Arbeitsvertragspartners vorliegt. Dies kläre ich für Sie gerne kostenfrei direkt mit Ihrer Versicherung. Ich rechne sodann mit dieser ab (bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung), ansonsten erfolgt eine Gebührenabrechnung mit den Mandant*innen. Die Gebühren berechnen sich im Arbeitsrecht grds. nach dem sog. Gegenstandswert, der je nach Fallgestaltung unterschiedlich ist.

Monatliche Beratungspauschale

Häufig bietet sich für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf auch eine monatliche Beratungspauschale für Erstberatungen an (alles darüberhinausgehende wird gesondert, ggfs. mit der Rechtsschutzversicherung, abgerechnet).

Sprechen Sie mich bei Interesse gerne an!

Die Erstberatungsgebühr beträgt 190,00 € zzgl. MwSt (§ 34 RVG).