Tierschutz im Testament – Wie Sie mit Ihrem letzten Willen Gutes tun können
Tierschutz im Testament: Ein rechtssicheres Vermächtnis für Tiere
Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes bewirken – insbesondere für die, die keine Stimme haben: Tiere. Ein Testament zugunsten einer Tierschutzorganisation ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, langfristig zu helfen. Doch dabei gilt es, einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Als Rechtsanwalt, der auch im Tierschutz engagiert ist, unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation oder ein Tierheim bedenken möchten.
Als Kooperationsanwalt des Bundesverbandes Tierschutz e.V. liegt mir das Wohl der Tiere sehr am Herzen.
Ihre Möglichkeiten:
- Vermächtnis oder Erbeinsetzung: Sie können eine Organisation als Erbin oder mit einem bestimmten Geld- oder Sachbetrag im Testament berücksichtigen.
- Steuerliche Vorteile: Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit.
- Sichere Umsetzung: Ich begleite Sie nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der späteren Durchsetzung Ihres letzten Willens.
- Ich unterstütze die bedachte Organisation bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Warum Tierschutz im Testament?
Viele Tierschutzvereine finanzieren sich fast ausschließlich über Spenden und Erbschaften. Ihr Nachlass kann konkret dazu beitragen, Tiere zu retten, medizinisch zu versorgen oder in ein neues Zuhause zu vermitteln.
📍 Ich berate Sie bundesweit – auch digital.
Gerne bespreche ich in einem persönlichen Gespräch Ihre Vorstellungen und erarbeite eine maßgeschneiderte Lösung.
📩 Kontaktieren Sie mich, wenn Sie den Tieren helfen möchten.
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