FAQ – Vereinsrecht & Verbandsrecht in Marburg
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Vereins- und Verbandsrecht sowie die rechtliche Beratung gemeinnütziger Organisationen. Ich berate Vereine, Verbände, gGmbHs und Non-Profit-Organisationen bundesweit.
Was umfasst das Vereinsrecht?
Das Vereinsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen von eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Dazu gehören insbesondere Vereinsgründung, Satzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Aufgaben von Vorstand und Mitgliederversammlung sowie Fragen der Haftung, des Vereinsregisters und der Vereinsauflösung.
Ich berate Vereine bundesweit in allen Fragen des Vereinsrechts – von der Gründung bis zur laufenden rechtlichen Begleitung.
Was ist der Unterschied zwischen Vereinsrecht und Verbandsrecht?
Das Vereinsrecht betrifft einzelne Vereine. Das Verbandsrecht bezieht sich häufig auf größere Organisationsstrukturen wie Dach-, Landes- oder Bundesverbände. Hier spielen komplexere Satzungsstrukturen, Delegiertensysteme und Untergliederungen eine besondere Rolle.
Ich berate seit vielen Jahren sowohl Vereine als auch große Verbände bei Struktur-, Satzungs- und Konfliktfragen.
Beraten Sie Vereine nur in Marburg und Hessen oder bundesweit?
Meine anwaltliche Tätigkeit ist bundesweit ausgerichtet. Die Seite „Vereinsrecht Marburg“ richtet sich insbesondere an Organisationen aus Mittelhessen und dem Rhein-Main-Gebiet, ist jedoch Teil meiner deutschlandweiten Beratungstätigkeit.
Die Beratung erfolgt überwiegend digital, sodass eine rechtliche Begleitung unabhängig vom Standort möglich ist.
Welche Rolle spielt die Vereinssatzung?
Die Satzung ist das zentrale Regelwerk eines Vereins. Sie regelt unter anderem Zweck, Organisation, Zuständigkeiten, Mitgliedschaft, Beiträge und Entscheidungsprozesse.
Unklare oder fehlerhafte Satzungen führen häufig zu Konflikten oder Problemen mit dem Vereinsregister und dem Finanzamt. Ich unterstütze bei Erstellung, Prüfung und Änderung von Satzungen.
Welche Pflichten und Haftungsrisiken hat der Vereinsvorstand?
Vorstandsmitglieder tragen eine erhebliche Verantwortung. Persönliche Haftung kann insbesondere bei Pflichtverletzungen, Verstößen gegen Satzung oder Gesetz oder bei fehlerhafter Mittelverwendung in Betracht kommen.
Ich berate Vorstände zu ihren Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken und unterstütze bei der rechtssicheren Organisation der Vorstandsarbeit.
Was ist ein hauptamtlicher Vorstand?
Ein hauptamtlicher Vorstand ist ein Mitglied des Vorstands, das nicht ehrenamtlich, sondern gegen Vergütung tätig ist. Die Vergütung muss in der Satzung zugelassen oder durch Mitgliederbeschluss legitimiert sein – unter Beachtung der Gemeinnützigkeit.
Was ist ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB?
Der besondere Vertreter ist eine zusätzliche Führungsperson außerhalb des Vorstands, die bestimmte Aufgaben oder Geschäftsbereiche eigenverantwortlich übernimmt. Er wird durch Satzung oder Beschluss eingesetzt und haftet wie ein gesetzlicher Vertreter – allerdings nur im definierten Aufgabenbereich.
Beraten Sie auch gGmbHs und Träger der Sozialwirtschaft?
Ich berate gemeinnützige Organisationen, einschließlich gGmbHs und Träger der Sozialwirtschaft, umfassend im Vereins- und Verbandsrecht und Arbeitsrecht sowie in angrenzenden rechtlichen Fragestellungen.
Welche Rolle spielt das Arbeitsrecht im Dritten Sektor?
Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Dritten Sektor sind häufig eng mit vereins- und verbandsrechtlichen Strukturen verbunden, etwa bei Geschäftsführungen, Vorständen oder der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Ich berate Organisationen auch im Arbeitsrecht des Dritten Sektors, eingebettet in die jeweilige Organisationsstruktur.
Wie läuft die Beratung konkret ab?
Die Beratung erfolgt in der Regel bundesweit digital per Videokonferenz, telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich und werden bei Bedarf ergänzt.
Ab welcher Größe ist anwaltliche Beratung sinnvoll?
Anwaltliche Beratung ist nicht nur für große Verbände sinnvoll. Gerade kleine und mittelgroße Vereine profitieren frühzeitig von rechtlicher Unterstützung, um strukturelle Fehler und spätere Konflikte zu vermeiden.
Wie kann ich eine Beratung anfragen?
Sie können mir gerne eine erste Nachricht per E-Mail oder über das Kontaktformular senden. Nach einer kurzen Abstimmung klären wir gemeinsam den weiteren Beratungsbedarf.
Wie gestalten sich die Anwaltsgebühren?
Ich vereinbare mit meinen Mandant*innen in vereins- und verbandsrechtlichen oder anderen die Unternehmensform betreffenden Fragestellungen entweder einen Stundensatz oder eine Pauschale, je nach Fallgestaltung. In der Regel verständigen wir uns auf einen Stundensatz. Dieser beträgt 250,00 € zzgl. MwSt. Ist der Arbeitsaufwand bei Erteilung des Mandats absehbar, kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Verträgen für GmbH Geschäftsführer und hauptamtliche Vereinsvorstände vereinbare ich in der Regel eine Pauschale.
