Kündigungsschutzklage: innerhalb von 3 Wochen erheben!
Kündigungsschutzklage § 4 KSchG – Anrufung des Arbeitsgerichtes 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung! Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von …