
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Einer meiner weiteren Schwerpunkte liegt im individuellen Arbeitsrecht. Mit über 20 jähriger Berufserfahrung berate und vertrete ich auch Ihr Unternehmen oder Sie als Privatperson. In welchen typischen Situationen es zum Beratungs- oder Vertretungsbedarf kommt, schildere ich im Einzelnen auf dieser Seite.
Arbeitsrecht für Unternehmen und Privatpersonen
Vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Erstellung des Arbeitszeugnisses können in der täglichen Arbeit vielfältige Problemstellungen auftreten. Ist der bislang vorliegende Arbeitsvertrag noch aktuell oder sollte er überarbeitet oder ergänzt werden? Ist das aktuelle Nachweisgesetz ausreichend berücksichtigt? Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Ist zunächst eine Abmahnung oder gleich eine Kündigung die richtige Reaktion? Wird für eine ordentliche Kündigung ein Kündigungsgrund benötigt? Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung? Wäre sogar eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt? Oder ist vielleicht eher der Abschluss eines Aufhebungsvertrages geeignet, den gegenseitigen Vorstellungen Rechnung zu tragen? Haben Sie eine Kündigung bekommen und wollen Klage dagegen erheben? Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht und anwaltliche Vertretung ist angezeigt. Kann das Verfahren durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht beendet werden? Schließlich wird das Arbeitszeugnis moniert, zu Recht?
Arbeitsrecht Sozialwirtschaft
In der Vergangenheit galt es auch mehrfach Schnittmengen zwischen Arbeitsrecht und individueller Organisationsstruktur der jeweiligen sozialwirtschaftlichen Einrichtung zu klären. In Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten wurde beispielweise eine Klärung zur Frage eines “gemeinsamen Betriebes” eines Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege mit an diesen angegliederten selbständigen Vereinen und/ oder gGmbH´s im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren herbeigeführt. Dies war insbesondere für die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von Bedeutung.
Ich berate und vertrete seit 1999 unter anderem bei:
Erstellung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen
Abmahnungen
Kündigungen
Kündigungsschutzklagen
Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
Arbeitszeugnissen
usw.
Schulungen Arbeitsrecht
Es hat sich in meiner langjährigen engen Zusammenarbeit unter anderem mit Vereinsvorständen und Geschäftsführungen gezeigt, dass diese häufig das Bedürfnis haben, über grundlegende arbeitsrechtliche Regelungen im Wesentlichen informiert zu sein. Aus diesem Grunde biete ich für Vereinsvorstände und andere Geschäftsführungen Informationen zu Grundsätzen und Einzelfragen des Arbeitsrechts in persönlicher Gesprächsrunde an. Dies hilft den Geschäftsführungen bei der ersten persönlichen Einschätzung eines arbeitsrechtlichen Problems, welches idealerweise sodann mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens besprochen werden sollte.
Gebühren/Kosten
Im Arbeitsrecht sind die der Anwaltvergütung zugrundezulegenden Gegenstandswerte in vielen Fallgestaltungen festgelegt. Bei Vorhandensein einer eintrittpflichtigen Rechtsschutzversicherung hole ich kostenfrei eine Deckungszusage ein und rechne mit dieser direkt ab (bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung), ansonsten erfolgt eine Gebührenabrechnung mit den Mandant*innen. In anderen geeigneten Fällen vereinbare ich eine Pauschale oder Stundensätze. Häufig bietet sich für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf auch eine monatliche Beratungspauschale an.
Beratung – Vertretung
Wollen Sie als Arbeitgeber*in eine Kündigung vorbereiten oder haben Sie eine Kündigungsschutzklage zugestellt bekommen oder wollen Sie als Arbeitnehmer*in gegen eine Kündigung klagen?
Sprechen Sie mich gerne an und schicken Sie mir eine Nachricht. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen zurück!

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