Machen Sie eine fortgesetzte Gründungsversammlung überflüssig! Häufig werde ich beauftragt, um Satzungsfehler, die vom Registergericht im Eintragungsverfahren beanstandet werden, im Rahmen einer sogenannten fortgesetzten Gründungsversammlung zu beheben.
Das Amtsgericht lehnt die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ab und fordert dazu auf, innerhalb einer gesetzten Frist die Eintragungshindernisse zu beheben.
Oft fällt mir dann bei der Mandatsbearbeitung auf, dass die Satzung auch noch nicht dem zuständigen Finanzamt zur Vorabprüfung übersandt wurde (Gemeinnützigkeit).
All dies bedeutet für den Verein Zeitverlust und für mich ist es aufwändiger, als wenn ich die Vereinsgründung und insbesondere die Satzungserstellung von Anfang an selbst durchgeführt und begleitet hätte.
Mein Rat also:
besser von Anfang an einen Anwalt für Vereinsrecht beauftragen. Dies spart letztlich Nerven und Kosten!
Oliver Vogelmann-Kopf
Rechtsanwalt
Marburg