Geschäftsführer im Verein?

Geschäftsführer im Verein?

Geschäftsführer im Verein? Hauptamtlicher Vorstand? Ehrenamtlicher Vorstand? Besonderer Vertreter?

Vereinsorganisation noch sachgemäß?

Es kommt immer wieder vor, dass mich ehrenamtliche Vereinsvorstände ansprechen, die sich der sorgfältigen Wahrnehmung der tagtäglich anfallenden Vereinsgeschäfte nicht mehr gewachsen fühlen. Der Verein hat einen Umfang angenommen, der rein ehrenamtlich tätige Vorstände überfordert und als Vorstand möchte man ja auch keine Fehler machen oder die Zügel schleifen lassen. Häufig ist den Akteuren dann nicht klar, welche Lösungen sich im Einzelnen anbieten, um die Vereinsorganisation insoweit zu optimieren. Auch stammt die Vereinssatzung häufig noch aus einer Zeit, in welcher der Verein einen ganz anderen Umfang hatte und die jetzige Situation auch nicht absehbar war.

Was ist zu tun?

Entspricht also die vereinsinterne Organisation noch den tatsächlichen täglichen Bedürfnissen Ihres Vereins? Ist Ihr rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand den alltäglich zu bearbeitenden Fragestellungen zeitlich noch gewachsen oder sollte überlegt werden, den Verein durch einen hauptamtlichen Vorstand oder einen/eine Geschäftsführer*in, ggfs auch als besonderem Vertreter/Vertreterin gemäß § 30 BGB, leiten zu lassen, welche im Rahmen des mit ihm/ihr abgeschlossenen Arbeits-/Dienstvertrages dem Verein zeitlich voll zur Verfügung stehen?

Geschäftsführer im Verein? Sprechen Sie mich an!

Um herauszufinden, welche der möglichen Varianten für Ihre Vereinsstruktur die sinnvollste ist, besprechen wir die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und setzen dann das gefundene Ergebnis praktisch um. Es gibt bei den verschiedenen Möglichkeiten eine Vielzahl von zu beachtenden Punkten, die im Einzelfall besprochen werden müssen.

Satzungscheck

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob Ihre Vereinssatzung diese Veränderungen zulässt oder ob insoweit Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch für die Frage der Gemeinnützigkeit ist eine vorherige Satzungsüberprüfung unbedingt erforderlich.

Überlegen auch Sie einen/eine Vereinsgeschäftsführer*in oder einen hauptamtlichen Vorstand zu beschäftigen?

Schicken Sie mir gerne eine Nachricht und wir entwickeln zusammen eine für Ihren Verein sinnvolle Lösung.

RA Oliver Vogelmann-Kopf